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IMMOBILIENBEWERTUNG

Sie sind unsicher über den Wert einer Immobilie oder eines Immobilien-bezogenen Rechtes und würden es gerne genauer wissen-sei es bei:

  • Erbschaft oder Schenkung ( das Finanzamt hat u.U. eine viel zu hohe Meinung vom Objektwert )
  • Betriebsaufgabe ( VW – Buchwert ) einer gewerblich oder privat genutzte Immobilie als Investment
  • Beleihung nach Bel.WertV oder Verkehrswert nach § 194 BauGB
  • Kauf oder Verkauf oder Anpachtung / Verpachtung
  • Objekte unter Denkmalschutz oder in Sanierungsgebiet
  • Erbbaurecht, Nießbrauch oder Leibrenten und Wohnrechten
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#dann sollten Sie Kontakt aufnehmen zu einem von der IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke


" Preis ist, was wir bezahlen, Wert ist, was wir bekommen " 
* Warren Buffet / Amerikanischer Invvestor

Warum ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK?

Ganz einfach: dies ist die traditionell seriöseste Adresse für Immobilienbewertung in Deutschland-der Sachverständige hat seine Sachkunde in einer Prüfung vor der IHK  bewiesen und weist seine Fortbildung der jeweiligen bestellenden Kammer nach. ( keiner selbsternannten privaten Zertifizierungs GmbH…) und hat einen breiten Marktüberblick, geniesst Privilegien wie das Recht auf  Einsichtnahme in aktuelle Erstdaten beim Gutachterausschuß, die ein normaler SV nicht hat!.

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  • Ein öbuvSV IHK ist kompetent, unabhängig, fair und neutral !
  • Immobilienbewertung nach WertV und BelWertV
  • Immobilienbewertung / Analysen nach internationalen Standards
  • Wertgutachten für  Investoren / Assetmanagement / Fonds
  • Sonderbewertungen ( Spezialimmobilen, Schiedsgutachten etc. )
  •  Due Diligence u techn.Prüfung von Immobilen und Portfolien