IMMOBILIENBEWERTUNG
Sie sind unsicher über den Wert einer Immobilie oder eines Immobilien-bezogenen Rechtes und würden es gerne genauer wissen-sei es bei:- Erbschaft oder Schenkung ( das Finanzamt hat u.U. eine viel zu hohe Meinung vom Objektwert )
- Betriebsaufgabe ( VW – Buchwert ) einer gewerblich oder privat genutzte Immobilie als Investment
- Beleihung nach Bel.WertV oder Verkehrswert nach § 194 BauGB
- Kauf oder Verkauf oder Anpachtung / Verpachtung
- Objekte unter Denkmalschutz oder in Sanierungsgebiet
- Erbbaurecht, Nießbrauch oder Leibrenten und Wohnrechten
dann
sollten Sie Kontakt aufnehmen zu einem von der IHK öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen für die
Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
"
Preis ist, was wir bezahlen, Wert ist, was wir bekommen "
* Warren Buffet /
Amerikanischer Invvestor
Warum ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK?
Ganz
einfach: dies ist
die traditionell seriöseste Adresse für
Immobilienbewertung in Deutschland-der Sachverständige hat
seine Sachkunde in einer Prüfung vor der
IHK
bewiesen und weist seine Fortbildung der jeweiligen bestellenden Kammer
nach. ( keiner selbsternannten privaten Zertifizierungs
GmbH…) und hat einen breiten Marktüberblick,
geniesst Privilegien wie das Recht auf Einsichtnahme in
aktuelle Erstdaten beim Gutachterausschuß, die ein normaler
SV nicht hat!.
- Ein öbuvSV IHK ist kompetent, unabhängig, fair und neutral !
- Immobilienbewertung nach WertV und BelWertV
- Immobilienbewertung / Analysen nach internationalen Standards
- Wertgutachten für Investoren / Assetmanagement / Fonds
- Sonderbewertungen ( Spezialimmobilen, Schiedsgutachten etc. )
- Due Diligence u techn.Prüfung von Immobilen und Portfolien
