Gebührenordnung
Leider
kostet Dienstleistung Geld….aber die Ausgabe für
gutes
Consulting und eine faire Bewertung ist eher gut angelegt als zuviel
Steuer gezahlt, eine überteuerte Immobilie mit
Mängeln ohne Beratung oder mit schlechter Beratung erstanden zu haben oder in der
Bilanz Überraschungen zu finden…oder zuviel
Erbschaftssteuer zu zahlen…
Ein Anhaltspunkt für mögliche, bzw. übliche Kosten
bietet die HOAI, die in der neuesten Fassung für
Wertermitllung
nicht mehr zwingend ist, aber einen Anhaltspunkt über die
verhandelbaren Kosten liefert.
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Das
Honorar für ein Gutachten orientiert sich an der Höhe
des
ermittelten, unbelasteten Verkehrswertes. Je nach Art und Aufwand
greift die nachstehend aufgeführte Honorartafel für
Architekten und Ingenieure ( HOAI - § 34 ).
Alle Honorare basieren darauf, dass der beauftragte Sachverständige die zur Bearbeitung benötigten Unterlagen wie z.B.aktuelles Grundbuch ( siehe auch unsere Checkliste ) vom Auftraggeber geliefert bekommt. Im Regelfall erfolgt die Abrechnung nach Normalstufe ( Mittelsatz ). Bei erhöhten Arbeitsaufwand, z.B. Erbbaurechten, öffentlichen Förderwegen oder mehreren Wertermittlungsstichtagen richtet sich das Honorar nach der Schwierigkeitsstufe. Hinzu kommen eventuell erbrachte Sonderleistungen ( z.B. Beratung, Aufmass ) und Auslagen für benötigte Unterlagen ( z.B. Grundbuch, Lagepläne, Kaufpreissammlungen ) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sonderleistungen werden nach Stundensatz entsprechend Vereinbarung vergütet. Sollten Sie ein institutioneller Anleger oder Fonds sein oder als Bank, Hypothekenbank oder Sparkasse eine größere Anzahl von Immobilien bewerten lassen, so sprechen Sie mich an zur individuellen Beratung und Kalkulation maßgeschneiderter Konditionen! Unter den folgenden Links können die Honorartafeln der HOAI eingesehen werden. Diese Verordnung ist urheberrechtlich geschützt und darf hier nicht veröffentlicht werden.
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